Brennpunkte

Rot-grüne Regierung:
Aufbruch und Erneuerung?

Die rot-grüne Regierung ist schnell durchgestartet. Koalitionsvertrag und Regierungserklärung lassen an vielen Stellen neue Impulse erkennen. In zentralen Fragen allerdings - z.B. bei der Umfinanzierung von Lohnnebenkosten - scheint es nicht nur am vorgelegten Tempo zu liegen, dass bereits Nachbesserungen nötig wurden. Vielmehr muss nach der Stimmigkeit des Konzepts gefragt werden.

Nicht alles anders, aber vieles besser wolle man machen. Mit diesem Anspruch - noch einmal bekräftigt in der Regierungserklärung vom 10. November - ist Gerhard Schröder angetreten. »Aufbruch und Erneuerung« verspricht der Koalitionsvertrag vom 20. Oktober, der die Geschäftsgrundlage der Regierungsarbeit bildet: den tiefgreifenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Veränderungen wolle man sich mit einer entschlossenen Reformpolitik stellen, in deren Mittelpunkt die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stehen soll.

Aufbruch und Erneuerung - das war der Wählerauftrag - nach 16 Jahren Helmut Kohl. Aufbruch und Erneuerung soll auch die in Schröders Regierungserklärung und - ausführlicher - im Koalitionsvertrag dokumentierte Regierungsprogrammatik signalisieren: Einstieg in die ökologische Steuerreform durch Verteuerung von Energie und gleichzeitige Entlastung der Arbeit. Impulse für den Arbeitsmarkt durch Stärkung der Kaufkraft der Normalverdiener. Stufenweise Senkung der Steuersätze, zugleich Wegfall von Steuersubventionen (geplante Nettoentlastung in vier Jahren 15 Mrd. Mark). Schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie, Förderung regenerativer Energien. Ein Bündnis für Arbeit und Ausbildung, um alle gesellschaftlichen Kräfte in die Verantwortung einzubinden. Stärkere Forschungsförderung, die Hochschulen sollen »Zukunftswerkstätten« werden. Reform des Rentensystems. Entschlackung und Modernisierung der Justiz. Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft für ausländische Mitbürger.

Während diese Punkte in der Öffentlichkeit breit und teilweise höchst kontrovers diskutiert worden sind, ist anderes einstweilen wenig beachtet worden, sehr wohl aber beachtenswert. Hierzu gehören - um nur einiges zu nennen - neue Wege in der Drogen- und Suchtbekämpfung ebenso wie die Pläne, die Möglichkeit außergerichtlicher Beilegung von Streitfällen durch Schlichtung zu fördern, ein Verbandsklagerecht für die Umweltverbände einzurichten, den ökologischen Landbau zu stützen und den Tierschutz zu verbessern. Vielversprechend klingt auch die Ankündigung, durch eine »Reform des Stiftungsrechts und im Rahmen der Steuerreform neue Möglichkeiten für Mäzenaten, Stifter und Kultursponsoren« zu eröffnen (Koalitionsvertrag, dort sind auch die folgenden Zitate entnommen). Bemerkenswert ist der Plan, auf »Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes« einzuführen, aber auch die geplante Initiative, »den europäischen Verträgen eine Grundrechtscharta voranzustellen«. - Außerdem will man sich für die Stärkung des europäischen Parlaments einsetzen. - Der Abwärtstrend bei der Entwicklungshilfe soll gestoppt werden, man will für die Minderung der Schuldenlast der ärmsten Entwicklungsländer initiativ werden und die Bemühungen um die Schaffung atomwaffenfreier Zonen in der Welt unterstützen.

Trotz neuer Impulse hinterlässt allerdings vieles einen zwiespältigen Eindruck. Das liegt nicht so sehr daran, dass manches vorerst Absichtserklärung bleibt - wie die Ankündigung, ein Konzept für eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung entwickeln zu wollen. Eher schon möchte man wissen, was aus einem Satz folgt wie dem folgenden zum Bildungswesen: Wir setzen auf demokratische Selbstbestimmung und Autonomie, statt auf staatliche Bevormundung. Will sich, wie schön wäre es doch, die neue Regierung nun für die Gleichberechtigung von Schulen in freier Trägerschaft einsetzen? - Ähnlich Schwammiges findet sich an manchen Stellen.
In den Aussagen zur Bio- und Gentechnik zeigen sich Unvereinbarkeiten in den Auffassungen von Grün und Rot, die nur mühsam durch ein Einerseits-Andererseits verdeckt werden: einerseits muss die Gentechnik aus ökonomischen Gründen massiv gefördert werden - das ist Standortsicherungspolitik, die sich von derjenigen der alten Regierung nicht unterscheidet. Andererseits werden angemessene Sicherheitsvorschriften, soziale und ethische Folgenabschätzung und Schutz der Bürger »vor genetischer Diskriminierung« gefordert - was immer das im Einzelnen heissen mag. Greifbarer ist immerhin das Versprechen an den Verbraucher, durch Kennzeichnungspflicht Klarheit zu schaffen, ob ein Produkt gentechnikfrei ist.
Sehr bedenklich sind die Pläne in der Gesundheitspolitik. Um die Zuzahlung der Patienten bei den Arzneimitteln wie versprochen vermindern zu können, muss anderswo gespart werden. Deshalb soll unter anderem eine Positivliste von Arzneimitteln eingeführt werden - was unter den gegebenen Umständen zu einer weiteren Verschlechterung bei der Erstattungsfähigkeit von Heilmitteln der besonderen Therapierichtungen führen müsste.

Die Realisierbarkeit des Regierungsprogramms ist nicht zuletzt eine Finanzfrage. Zwischen Regierung und Opposition, aber auch zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sind die Wege, die hierzu von Rot-Grün beschritten werden, heiss umstritten. Die Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand werde nur noch mehr belastet, die Steuerreform sei bloss ein Abkassiermodell, die Nettoentlastung des Normalverbrauchers nur ein leeres Versprechen. Hinter solchen - zugegebenermassen polemischen Argumenten - verbergen sich eine Reihe ernsthafter Probleme.

Jeder weiss, dass die globale Konkurrenz zu einer Senkung der Lohnnebenkosten zwingt. Das will die Regierung auch angehen. In 4 Jahren sollen sie von 42,3 Prozent auf unter 40 Prozent sinken. Ob das genug ist, um weitere Arbeitsplatzverlagerung zu verhindern, darf bezweifelt werden.

Die Gegenfinanzierung über die Ökosteuer ist gut und schön. Ob aber die geplanten geringfügigen Verteuerungen von Energie Anreiz genug zum Energiesparen sind, ist ebenfalls fragwürdig, zumal die aus ökonomischen Gründen gemachten Ausnahmen die ökologischen Ziele der Reform wieder konterkarieren. Denn gerade die energieintensive Industrie wird von der Ökosteuer ausgenommen. Der Satz eines Oppositionsabgeordneten in der Ökosteuerdebatte, dies sei so, als wolle man das Rauchen durch Befreiung der Kettenraucher von der Tabaksteuer erreichen, ist leider mehr als ein Bonmot.

Die Senkung der Lohnnebenkosten ist im Grunde der Einstieg in eine - durchaus notwendige - Umfinanzierung der Sozialsysteme (welche die Regierung ja um- und nicht abbauen will). Diese Umfinanzierung müsste nicht nur schneller und durchgreifender erfolgen als jetzt geplant, sie muss auch weitgehend wettbewerbsneutral erfolgen. Ökosteuern, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen, müssen aber gerade Wettbewerbsnachteile für »unökologische wirtschaftende Branchen und Unternehmen beinhalten. Auch sollen sie dazu führen, dass der Besteuerungsgrund - die Umweltunverträglichkeit - immer mehr entfällt. Schon deshalb eignen sie sich nicht zur langfristigen Umfinanzierung von Sozialausgaben.
Ebenso problematisch erscheint, dass die Regierung - was die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit angeht - so gut wie ausschliesslich auf Wiederherstellung der Vollbeschäftigung durch neue Erwerbsarbeitsplätze setzt. Das ist letztlich keine Antwort auf das Problem, weil die heutige Arbeitslosigkeit struktureller Art und durch steigende Produktivität bedingt ist.

Man sieht an diesen Stellen, dass weniger mangelnder Wille, sondern eher konzeptionelle Defizite Aufbruch und Erneuerung so schwierig machen. Es ist zu hoffen, dass die Hektik des politischen Tagesgeschäfts nicht verhindert, dass jetzt auch ein neuer Diskurs über konzeptionelle Grundlagen von Politik stattfindet. Dieser Diskurs sollte nicht nur innerhalb der Koalition, sondern lagerübergreifend geführt werden.

Christoph Strawe


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