Editorial


Liebe Leserinnen und Leser

»Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit genießen und frei von Not und Furcht leben, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist ..., verkündet die Generalversammlung die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ...«


So heißt es in der Präambel der Erklärung, die unter dem Eindruck der ungeheuren Verbrechen des Zweiten Weltkrieges von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris beschlossen wurde.

Wer sich in der Welt am Ende des Jahres 1998 umschaut, der wird feststellen, dass diese elementaren Rechte, mit denen die Würde des Menschen in eine allgemeinverbindliche Formulierung gegossen wurde, tagtäglich auch in zivilisierten Ländern missachtet werden. Und doch: Sie haben seit 1948 eine universelle Geltung, die nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist. Und das lässt für die Zukunft hoffen.

Wenn es um Menschenrechtsverletzungen irgendwo in der Welt geht, wird den Verfechtern der Einhaltung der Menschenrechte gerne entgegengehalten, dass der Menschenrechtskatalog im christlich-abendländischen Denken seinen Ursprung habe und auf andere Kulturen nicht so ohne weiteres angewendet werden könne. Dies ist allerdings ein bequemer Vorwand, denn die Unterzeichner von 1948 entstammten unterschiedlichen Kulturen, und sie waren trotzdem von der Universalität dessen, was sie formulierten, überzeugt.

Universalität heißt: Allgemeingültigkeit. Das Allgemein-Menschliche wird damit angesprochen. Dieses Allgemein-Menschliche ist in der Menschenrechtserklärung so abgefasst, dass es unabhängig von jeder Weltreligion Bestand haben kann.

Bei einigen Ereignissen in der Menschheitsgeschichte kann man den Eindruck haben, dass eine historische Sekunde lang der Genius gewaltet hat. Für den 10. Dezember 1948 trifft dies zu. Mit diesem Dokument hat sich die Menschheit ein Werkzeug in die Hand gegeben, das Grundlage für ein dauerhaftes friedliches Zusammenleben der Menschen sein könnte - wenn jeder Einzelne eines guten Willens ist.

»Friede auf Erden allen Menschen, die eines guten Willens sind.« Seit 2000 Jahren wollen diese Worte in den Menschen erklingen, wenn das Fest der Christgeburt gefeiert wird. Verwandt klingt es in Artikel 1 der Allgemeinen Menschenrechte:
»Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.«

Darin ist einerseits das Geschenk der Freiheit und Würde des Menschen anerkannt, andererseits die Aufforderung, den guten Willen zur Begegnung im Geist der Brüderlichkeit zu entwickeln. Trotz aller Rückschläge sollten wir die Hoffnung auf Realisierung dieses zutiefst christlichen Prinzips der Menschenliebe nicht aufgeben - im Sinne des umseitigen Gedichts von Conrad Ferdinand Meyer: »Und ein Reich will sich erbauen, das den Frieden sucht auf Erden.«

Mit der Geburt Christi wird DER MENSCH geboren. Er wird mit der Gabe der Würde ausgestattet, die ihm sein Menschsein ermöglicht, wenn er diese Gabe ergreift. In der Geburt der Allgemeinen Menschenrechte leuchten diese Gabe erneut auf: Sie wartet auf Erfüllung durch den Menschen.

Ich wünsche Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest,



Ihr Theo Stepp



Taste Zurück zum Inhaltsverzeichnis