Brennpunkte

Neue Schweizer Verfassung

Chance zur Neugestaltung wurde vertan


1987 beschloss die Schweizer Bundesversammlung eine Revision der Bundesverfassung und beauftragte den Bundesrat, das geltende Verfassungsrecht nachzuführen. 1994 unterstützten National- und Ständerat einen Antrag, der eine neue Verfassung zum 150. Jubiläumsjahr der Schweizer Verfassung von 1848 verlangte.

Im Juni 1995 wurde ein Verfassungsentwurf veröffentlicht, die erweiterte Vernehmlassung (Volksdiskussion) begann, die im Februar 1996 abgeschlossen und im Juni ausgewertet wurde. Im November 1996 ging die Reform der Bundesverfassung dann an die Bundesversammlung. 1997-1998 wurde sie in parlamentarischen Kommissionen sowie im National- und Ständerat diskutiert. Am 18. April dieses Jahres wurde die reformierte Verfassung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt, in der sie mit 59 gegen 41 Prozent der Stimmen angenommen wurde.

Frühzeitig wurde in der Debatte über die neue Verfassung der Zweifel geäußert, ob in einer Zeit des Friedens und der Zufriedenheit die Bereitschaft zu einer Verfassungsänderung überhaupt vorhanden sei. Bei der jetzt verabschiedeten Verfassung zum 150-Jahr-Jubiläum der ersten Bundesverfassung der Schweiz wurde deshalb schon gar nicht mehr der Versuch zu einer Reform gemacht, sondern die textliche Nachführung und Modernisierung zum Ziel erklärt. Die für eine Verfassungsabstimmung undiskutable Stimmbeteiligung von unter 40 Prozent zeigt denn auch das allgemeine Desinteresse an einem solchen »kosmetischen« Vorhaben.

Nur die bevölkerungsmäßig kleinen Innerschweizer Urkantone weisen höhere Wahlbeteiligungen aus – allerdings gegen die neue Verfassung. Nicht viel hat gefehlt, und die Verfassung wäre am fehlenden Ständemehr (Mehrheit der Kantone) gescheitert. Die Gründe sind zum einen die erkennbaren Tendenzen zur Verstärkung der Bundeskompetenzen – ein Wunschtraum für handlungsbewusste und europaorientierte Bundespolitiker, ein Alptraum für einen im Gedanken der Volkssouveränität verwurzelten Schweizer – und zum anderen die juristischen Präzisierungen, die von vielen so erlebt werden, als ob man das Leben in ein Korsett schnüren möchte.

Was bringt die Verfassung trotz der Beschränkung auf Nachführung an Neuem? Im Bereich der Grundrechte sind einige vorsichtige sprachliche Öffnungen zu erkennen, die Ausgangspunkt einer Verschiebung von Staatsrechten zu Bürgerrechten werden könnten. Im Wirtschaftsbereich dagegen wird die Marktwirtschaft in den Verfassungsrang erhoben, während die soziale Fürsorge des Staates hinter die verstärkte Selbstvorsorge zurücktreten soll. Die erkennbarste Veränderung jedoch besteht in der Ausgliederung der Menschenrechte aus den sonstigen Verfassungsbestimmungen. Damit werden sie stärker als bisher verfassungsgerichtlich rekursfähig. Es wäre möglich, dass Individual- und Minderheitshaltungen mehr Gestaltungsraum rechtlich erkämpfen könnten. Der Weg nach Straßburg wird den Schweizern in Zukunft erspart.

Nach dem Willen des Bundesrates soll die eigentliche Reformdiskussion in den nächsten Jahren Abschnitt für Abschnitt erfolgen. Ob dazu allerdings noch jemand Lust verspürt, zumal von gut bürgerlicher Seite, darf nach dem jetzigen Abstimmungsergebnis bezweifelt werden.

Dies ist um so bedauerlicher, weil die Schweiz das einzige Land Mitteleuropas ist, das aufgrund seiner (noch) innenpolitisch unabhängigen Stellung noch Spielraum besäße, gesellschaftlich neue Wege zu gehen. Der Konflikt im Kosovo und die Ratlosigkeit in Bezug auf eine Friedenslösung machen ja überdeutlich, dass ein auf Mehrheiten gestützter Einheitsstaat weder der geistigen Selbständigkeit der einzelnen Menschen noch der grenzüberschreitenden Wirtschaft gerecht werden kann. Die praktische Umsetzung des Impulses zur Dreigliederung des sozialen Organismus ist längst überfällig. Die großen historischen Gedenktage dieses Jahrzehntes, die in diesem Sommer mit der 500-Jahr-Feier der Schlacht zu Dornach zu Ende gehen, boten der Schweiz den gewissensgemäßen Anlass, sich der notwendigen Veränderung zu stellen. Diese Veränderungen sind in einer gesellschaftlich ruckartigen Form jetzt nicht mehr zu erwarten; für die Menschen in der Schweiz wird das Leben einfach weitergehen. Im Blick auf die Gestaltungsnot der krisen- und kriegsgeschüttelten Regionen überall in der Welt aber wird man sagen müssen: Schade!

Udo Herrmannstorfer



Taste Zurück zum Inhaltsverzeichnis