Brennpunkte

Neuregelung der 630-Mark-Jobs.

Grenzenlose Verwirrung


Die Bundesregierung hat die sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse neu geregelt. Was zunächst als Schutzmaßnahme für gering Verdiendende konzipiert schien, entpuppt sich als trickreicher Versuch, zur Sanierung der Staatsfinanzen beizutragen. Die Reform droht nun aber zum Rohrkrepierer zu werden.

Bisher gab es die Regelung, dass die sogenannten 630-Mark-Jobs sozialversicherungsfrei waren und vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden konnten, – mit relativ geringem bürokratischem Aufwand. Diese Regelung hatte allenfalls zwei Schönheitsfehler: Es entstanden für den Arbeitnehmer keine Rentenansprüche, und zweitens brachte die Einkommens- und Stundenzahlgrenze Schwierigkeiten, weil sie einen flexiblen Einsatz der Arbeit behinderte.

Der Plan der Koalition nahm sich zunächst so aus, als ob er wenigstens für das erste Problem Abhilfe schaffe. Man wollte verhindern, dass sich Unternehmen durch den Einsatz dieses Instruments um Beiträge für die Sicherungssysteme herumdrückten, – und man wollte die sozialen Rechte der Geringverdiener stärken. Statt pauschaler Versteuerung, so wurde der Eindruck erweckt, sollten jetzt pauschale Beiträge für die Sozialversicherung entrichtet werden. Das mochte noch angehen, obwohl an der Weisheit einer solche Neuregelung gezweifelt werden musste. Hätte sie doch nur aus der linken in die rechte Tasche gewirtschaftet, die Steuereinnahmen gemindert und die Sozialversicherungsbeiträge im gleichen Maße erhöht. Und außerdem: Eine allein aus 630-Mark-Verhältnissen resultierende Rente ist ohnehin so gering, dass den Anspruchsberechtigten der Weg zum Sozialamt damit nicht erspart wird.

Doch selbst ein solches Reförmchen wäre noch zu schön gewesen, um wahr zu sein. Inzwischen entpuppt sich das Ganze als trickreicher Versuch der Geldbeschaffung für den darbenden Staat. Viele Menschen nutzten die alte Regelung, um ihr zu geringes Salär aus einer »normalen« Beschäftigung aufzubessern. Jetzt kann es passieren, dass jemandem in dieser Lage von seinen 630 Mark nur noch 370 Mark bleiben. Eine soziale Tat, fürwahr! Die Steuer wird jetzt natürlich auf den Brutto-Lohn erhoben, der die Sozialabgaben mitenthält. Finanzmathematisch hilft das dem Staat. Dass finanzmathematische Logik und Wirklichkeitslogik nicht identisch sind, stellte sich nur leider allzurasch heraus.

Massenhaft kündigen die Mitarbeiter von Gebäudereinigungsfirmen, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel und in anderen besonders betroffenen Branchen, es gehen teilweise bis zu zwei Dritteln der Arbeitskräfte. Sie verabschieden sich entweder in die Schwarzarbeit – oder sie verzichten auf das verbleibende Taschengeld, und ziehen kleinen Anschaffungen die gewonnene Freizeit vor. Beides hebt die gewollten Effekte der »Reform« wieder auf: Schwarzarbeiter und Konsumverzichtler verweigern Steuern und Abgaben. Die letzeren schwächen zudem Binnennachfrage und Konjunktur und verurteilen dadurch die Kuh, die der Staat melken will, zur Abmagerung. Das große Reformwerk wird so zum großen Rohrkrepierer, Jobkiller und Konkurs-Motor. Die neuen Vorschriften sind im Übrigen so kompliziert, ihre Einhaltung verursacht einen derartigen bürokratischen Aufwand, dass die allgemeine Verunsicherung und Empörung nur allzu verständlich ist. Umfrageergebnisse beweisen: Das Gesetz hat ein verheerend geringe Akzeptanz. Das Urteil von Steuerberatern: Das Gesetz ist nicht nachbesserungsfähig! Wenn die Regierung so weitermacht, könnte sie sich eher, als sie es sich je träumen ließ, in der Rolle der Opposition wiederfinden.

Die Neuregelung zeigt einmal mehr, was beim Versuch herauskommt, das soziale Leben bürokratisch von außen zu regeln, statt ihm einen Rahmen zu geben, in dem es von den Menschen selber gestaltet werden kann. Deutschland ist hier Weltmeister: 70 Prozent aller steuerrechtlichen Literatur ist deutschsprachig. Die Neuregelung zeigt darüberhinaus, wohin es führt, wenn man statt originärer rechtlicher Gleichstellung aller Mitarbeiter in der modernen Arbeitswelt – die selbstverständlich unterschiedliche Verantwortungsgrade und Kompetenzen einschließt – die Unterstellung der Arbeit unter das Kapital akzeptiert und dann das Problem hat, die Schwachen und Abhängigen durch immer neue Schutzrechte sichern zu müssen. Diese schlagen nur zu leicht in Bevormundung um, werden teilweise sogar, wie in diesem Fall, ins gerade Gegenteil verkehrt. Ähnliches gilt übrigens für die neuen Regelungen zur Verhinderung sogenannter Scheinselbständigkeit.

Der Anthroposoph Götz W. Werner, geschäftsführender Gesellschafter der bundesweit zweitgrößten Drogeriekette dm-Drogeriemarkt, hatte sich bereits im letzten November in einem dpa-Interview dafür ausgesprochen, »Nägel mit Köpfen« zu machen, die 630-Mark-Jobs generell abzuschaffen, die Einkommen gleichmäßig ansteigend zu belasten und damit auch den administrativen und organisatorischen Aufwand für die Unternehmen zu senken. Dabei wollte er allerdings gleichzeitig »die unteren Einkommen durch eine sinnvollere Steuerregelung begünstigt« wissen, also eine wirkliche Verbesserung für alle Beteiligten erreichen.

Anregungen für eine Vereinfachung des Steuerrechts kann man sich im Übrigen bei Rudolf Steiner holen, dessen Vorschläge sich heute überdies als Königsweg erweisen, um die Finanzhoheit des Staates unter den neuen Bedingungen der Globalisisierung überhaupt zu sichern. Die Forderung lautet:
Ausgabenbesteuerung statt Einkommensteuer, einfach und unbürokratisch – sozial ausgestaltet beispielsweise durch verschiedene Ausgabensteuersätze auf tägliche Bedarfsartikel und Luxusgüter. Dabei sollen Geldanlagen einbezogen werden, um eine Bevorteiligung der Geldbesitzer gegenüber denjenigen auszuschließen, die ihr gesamtes Einkommen für den Verbrauch ausgeben (»das Bankdepot ist Ausgabe«).


Christoph Strawe




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