Der spektakuläre Rücktritt der europäischen Regierung hat eines deutlich gemacht: Die Europäische Kommission bedarf einer Reform an Haupt und Gliedern.
Die Europäische Kommission, die einer nationalen Regierung entspricht, ist eine gigantische Behörde mit etwa 20000 Mitarbeitern, die auf 24 Generaldirektionen verteilt sind. Die Generaldirektionen entsprechen Ministerien, die von den Kommissaren ihren Ministern , geleitet werden. Jeder Kommissar verfügt über ein eigenes Kabinett mit fünf bis sieben Referenten und steht dem gesamten zugeordneten Apparat der jeweiligen Direktion vor. Die 19köpfige Kommission wird von einem Präsidenten geleitet, der dem Ministerpräsidenten (Regierungschef) einer nationalen Regierung entspricht. Die Kommission ist aber nicht nur eine unüberblickbare Mammutbehörde, sie stellt auch die reale Aufhebung der klassischen Gewaltenteilung dar. Sie besitzt nicht nur Initiativrecht in Gesetzgebungverfahren (Legislative), sie kontrolliert auch die Einhaltung des europäischen Rechts (Judikative), setzt um, was der Ministerrat beschlossen hat (Exekutive) und verwaltet einen unvorstellbaren Milliardenetat. Die Macht dieser Superinstitution wird nur unzulänglich vom Parlament, einer durch Direktwahl demokratisch legitimierten Instanz eingeschränkt und kontrolliert.
Schon seit Jahren nahm die Unzufriedenheit mit der Brüsseler Behörde zu. Als ein hoher Beamter sich mit den Ergebnissen kompromittierender interner Untersuchungen an die Öffentlichkeit wandte, sah sich die Kommission gezwungen, zu handeln. Vor allem schickte sie zuerst den Nestbeschmutzer in Pension. Ein vom europäischen Parlament lancierter Misstrauensantrag führte zwar nicht zum von Vielen erhofften Ergebnis, zwang jedoch die Kommission, ihre Taktik von Vertuschung und Abwiegelung aufzugeben. Sie setzte daraufhin einen Sachverständigenrat ein, um die Vorwürfe gegen einzelne Mitglieder zu untersuchen.
Dem Sachverständigenrat gehörten ein schwedischer Rechnungsprüfer und vier Richter aus Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Belgien an. Sie kamen bei ihrer Untersuchung zu insgesamt niederschmetternden Ergebnissen. Vor allem gegen die ehemalige französische Ministerpräsidentin Edith Cresson erhob der »Rat der Weisen« schwere Vorwürfe. Frau Cresson, die aus Frankreich nach Brüssel abgeschoben worden war, nachdem sie Japaner als fleißige, aber hirnlose Ameisen bezeichnet hatte, frönte dort zwar nicht mehr ihrem Rassismus, sie benutzte den EU-Haushalt jedoch mit beispielloser Arroganz als Selbstbedienungsladen und ergriff die Gelegenheit zur Günstlingswirtschaft, die ihr die gewonnene Machtposition bot.
Aber auch andere Kommissare kamen nicht ungeschoren davon: Der spanische Kommissar Manuel Marin zeichnete sich vor allem durch Faulheit und fehlenden Überblick aus. Duldete er doch über Jahre, dass im EU-Amt für humanitäre Hilfe unter zweifelhaften Umständen Mitarbeiter eingestellt wurden und Steuergelder in Millionenhöhe verschwanden. Im Hilfsprogramm für die Mittelmeerländer, für das Marin ebenfalls verantwortlich war, kam es zu ähnlichen Vorfällen. Nebenbei fand auch noch seine Gattin als Beamtin bei der Behörde ein Unterkommen. Ähnliches gibt es vom portugiesischen Kommissar mit dem wohlklingenden Namen Joao de Deus Pinheiro zu vermelden, der nicht nur seine Gattin, sondern auch seinen Schwager bei der EU unterbringen konnte. Schließlich wurde auch der deutschen Kommissarin Wulf-Mathies attestiert, dass sie einen befreundeten Juristen durch eine Anstellung begünstigt habe.
Doch die veröffentlichten Vorwürfe, die zum Rücktritt der Kommission führten, bilden nur die Spitze eines Eisbergs. Denn die Sachverständigen schreiben am Ende: »Zur Erfüllung seines Mandats hat der Ausschuss mehrere spezielle Fälle eingehend geprüft, die alle mehr oder weniger in der Öffentlichkeit und in parlamentarischen Debatten diskutiert wurden. Während der kurzen Amtszeit des Ausschusses wurden ihm mehrere andere Fälle, darunter einige ganz neue, zur Kenntnis gebracht, die eine weitere Prüfung verdienen.«
Die vielzitierten abschließenden Bemerkungen, in denen die Sachverständigen sich geradezu verzweifelt an den Kopf greifen und feststellen, dass es schwierig sei, »irgendeine Person zu finden, die sich auch nur im Geringsten verantwortlich« fühle, beziehen sich auf die Verpflichtung der Kommission zur Überwachung des EU-Rechts und die ordentliche Verwaltung ihres Haushalts.
Die Kommissare erklärten mitunter, sie »hätten nicht gewusst, was in ihren Dienststellen geschehe«. Eindeutige Fälle von Betrug und Korruption in der Kommission, die bis hinauf zu den »höchsten Beamtenebenen häufig wohlbekannt waren«, blieben somit auf der Ebene der Kommissare »unbemerkt«. Diese »Unwissenheitsbeteuerungen« bezeugen aber schwerwiegende Versäumnisse: Sind sie doch gleichbedeutend mit dem »Eingeständnis der politischen Stellen, dass sie die Kontrolle über die Verwaltung, die sie eigentlich führen müssten, verloren haben«.
Wie ist diesem Fiasko abzuhelfen? Wird das Mittel der parlamentarischen Kontrolle, das stets angerufen wird, die Missstände beseitigen? Denn den Parlamenten gelingt es ja nicht einmal auf nationaler Ebene, die Regierungen und Verwaltungen richtig zu kontrollieren. Wie soll dies auf der Ebene der EU möglich sein? Sinnvoller schiene es da schon, das Verwaltungshandeln der EU-Institutionen bis in die einzelnen Akten öffentlich zugänglich zu machen und Bürgerinitiativen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in die Kontrolle der europäischen Administration mit einzubeziehen. Diese Kontrollarbeit müsste aus dem EU-Haushalt finanziert werden, ganz gleich, zu welchen Ergebnissen sie führt.
Lorenzo Ravagli