Brennpunkte


Freies christliches anthroposophisches
sakramentales Handeln heute?

Schon seit geraumer Zeit wird von einem »Initiativkreis Kultus« für »Taufe, Trauung, Bestattung, die allgemein priesterlichen Sakramente Rudolf Steiners« in Kleinanzeigen Reklame gemacht. Neuerdings wirbt der »Pro-Drei-Verlag« in ganzseitigen Anzeigen für »die Sakramente Rudolf Steiners. Freies christliches, anthroposophisch-sakramentales Handeln heute. Kultus-Handbuch, alle Sakramente, weitere Texte und Hinweise und praktische Anweisung Rudolf Steiners in verschiedenen Ausgaben …« (so auch in der Drei 1/99, S. 11). Da es sich um nichts anderes als um die der Christengemeinschaft anvertrauten Sakramente und Rituale, und dann auch um den Kultus, der der Schulbewegung übergeben worden ist, handelt, mag es angebracht erscheinen, ein Wort dazu zu sagen, vor allen Dingen auch weil jetzt nicht nur Taufe, Trauung und Bestattung, sondern auch die anderen Sakramente bis hin zum Beichtsakrament und zur Priesterweihe in das »anthroposophisch sakramentale Handeln heute« einbezogen werden.

Vier Punkte, die Fragen aufwerfen und einer klaren Beurteilung bedürfen, seien genannt.

1.
Volker Lambertz, der das Ganze verantwortet, sagt in seiner Einleitung Folgendes:
»So vermittelte Rudolf Steiner als zeit- und zukunftsgemäßen sowie kultisch spezifisch anthroposophischen Weg einen Kreis von kirchenunabhängigen und (»laien-«) allgemein-priesterlichen Sakramenten: Das in seiner kultischen Entwicklung weitergeführte Zentralsakrament »OPFERFEIER« (1923), die Sonntags-Handlungen für die Kinder (1920) und das Sakrament der Jugendfeier (Konfirmation) (1921) den Religionslehrern der Waldorfschule (letztlich jedoch für jeden, der diese wünscht!) und TAUFE (1921), TRAUUNG (1922), BESTATTUNG (1919), an Wilhelm Ruhtenberg bzw. Hugo Schuster als damit einzeln und unabhängig wirkende Anthroposophen.«

In diesem Wortlaut sind meiner Ansicht nach eine ganze Reihe von irreführenden Behauptungen enthalten: Opferfeier und Jugendfeier sind von Rudolf Steiner nie als Sakramente bezeichnet worden, schon gar nicht als »Zentralsakrament« (Opferfeier). Dieses Wort ist für einen bestimmten Zusammenhang reserviert und so, wie es Lambertz hier gebraucht, irreführend. Auch stehen diese Handlungen doch nicht, wie Lambertz behauptet »letztlich für jeden, der diese wünscht!« zur Verfügung, sondern sind der pädagogischen Bewegung übergeben; ob die Opferfeier da eine Ausnahme bildet, bleibt mindestens fraglich: Jedenfalls nicht im Sinner der »freien Verfügbarkeit«.

Die Veröffentlichung all dieser Texte erweckt den Anschein, als stünden sie einfach nunmehr »zur freien Verfügung«. Demgegenüber ist zu bedenken – und das müsste bei der Veröffentlichung deutlich bleiben –, dass mit Ausübung von Kultus immer ernste Verpflichtung und Verantwortlichkeit verbunden sein muss. Rudolf Steiner hat das in der Handhabung bei der Ausübung der Kultus-Zelebrierenden in der Schule deutlich gemacht: Er hat darüber gesprochen, dass es schwer sei, diejenigen zu finden, die einen solchen Kultus ausüben können. So z.B. in den Lehrerkonferenzen: »Religionslehrer könnte noch so mancher sein, aber die Kultushandlungen könnten kaum von jemand anderem ausgeführt werden, als von den beiden, die jetzt noch genannt sind« (5.12.22). Oder: »Es ist im Lehrerkollegium niemand da. Es ist natürlich eine schwer zu lösende Sache« (15.11.20). Ähnliche Äußerungen finden sich noch mehrfach. Damit ist deutlich, dass er alles andere vor Augen hatte als die Impulsierung einer »laienpriesterlichen Strömung« durch die Stiftung dieser Kultushandlungen.

2.
Insbesondere aber die Sakramente und Rituale, die der Christengemeinschaft übergeben sind, stehen nicht einfach zur freien Verfügung. Lambertz übernimmt die Wortlaute, verändert sie nach Gutdünken (s.u.) und begründet die unrechtmäßige Aneignung eines einer bestimmten Gemeinschaft übergebenen geistigen Gutes mit einem Wort Rudolf Steiners: »Es ist niemals für die Rituale … etwa ausgesprochen worden, dass sie der Priesterschaft gehören.« Diese Worte finden sich in einer Lehrerkonferenz und beziehen sich, wie aus dem Zusammenhang deutlich zu entnehmen ist, nicht auf die Rituale im Allgemeinen, sondern auf die Schulrituale, für die damals das Missverständnis aufgekommen war, als seien sie ebenfalls – wie die anderen Ritualtexte, die die Christengemeinschaft hat – in die ausschließliche Verantwortung der Christengemeinschaft übergeben worden. Dieses Missverständnis stellte Rudolf Steiner den Lehrern gegenüber richtig. Eine freie Verfügbarkeit auch für die anderen Kultushandlungen daraus abzuleiten, kommt einer bewussten Irreführung gleich.

Ein weiteres Argument leitet Lambertz aus der Tatsache ab, dass Bestattung, Taufe und Trauung, allerdings schon vor der Gründung der Christengemeinschaft, an zwei andere Persönlichkeiten, nämlich an Hugo Schuster und Wilhelm Ruhtenberg, übergeben worden sind. Beide waren aber nicht, wie Lambertz neuerdings wieder behauptet, »freie Anthroposophen«. Nicht als Anthroposophen hat ihnen Rudolf Steiner diese Rituale anvertraut. Schuster war geweihter Priester (in der altkatholischen Kirche in der Schweiz) und Ruhtenberg war evangelischer Pastor und als solcher befugt, Trauungen und Taufen zu halten. Was darüber im Einzelnen zu sagen ist, hat Frau Dr. Gundhild Kacer-Bock in einem Aufsatz in den »Mitteilungen aus der anthroposophischen Arbeit« (Michaeli 1997) niedergelegt. Auch hier führt die Darstellung von Lambertz in die Irre. Auch hier handelt es sich nicht um die Eröffnung einer »laienpriesterlichen Strömung« durch Rudolf Steiner, sondern gerade um die bewusste Anknüpfung an die kirchlichen Positionen, die Rudolf Steiner erreichbar waren, bevor die Christengemeinschaft existierte.

Für die Bestattung ist das von Rudolf Steiner selber bezeugt. Er sagt in den Karma-Vorträgen (GA 236, 27.6.1924): Von der Bestattung, die »schon eingezogen ist in die Gemeinschaft für christliche Erneuerung …, dieser Kultus ausgebildet im Sinne unserer Christengemeinschaft …«. Auch Trauung und Taufe sind der Christengemeinschaft bei der Gründung übergeben worden; als Ruhtenberg die beiden Sakramente von Rudolf Steiner erhielt, war die Gründung der Christengemeinschaft schon in Vorbereitung und Ruhtenberg gehörte damals bereits dem Gründerkreis an; in diesem Zusammenhang hat Ruhtenberg dann im Jahre 1922 vor der Gründung sechsmal eine Taufe vollzogen (die Gründung erfolgte im September 1922) und im Mai 1922 eine Trauung.

3.
Wie leichtfertig sich Lambertz der ihm nicht übergebenen kultischen Güter bedient, geht auch daraus hervor, dass er bei den Texten Änderungen, Ergänzungen und Abwandlungen nach Gutdünken glaubt vornehmen zu können. Rudolf Steiner ist aber nicht müde geworden zu betonen, dass der Kultus nicht menschlicher Willkür unterliegen kann, so z. B. in dem grade erwähnten Karmavortrag: »Ein Kultus entsteht nicht dadurch, dass man ihn ausdenkt, denn dann ist er kein Kultus. Ein Kultus entsteht dadurch, dass er das Abbild ist von demjenigen, was in der geistigen Welt vorgeht.« Oder an anderer Stelle: »Es ist jedes Wort abgewogen, nicht nur soweit, dass es als Wort dasteht, sondern es steht auch jedes Wort an seinem richtigen Orte und im richtigen Verhältnis zum anderen Orte« und der Kultus »muss tabu sein«.

4.
Die Vorgänge, die zur Gründung der Christengemeinschaft 1922 geführt haben, sind inzwischen veröffentlicht. Man kann daran ablesen, mit welcher Sorgfalt Rudolf Steiner die Bildung derjenigen Gemeinschaft inauguriert hat, die der Träger des neuen Kultus werden sollte. An diesen Vorgängen wird deutlich, dass zum Zelebrieren der erneuerten Sakramente, wenn sie rechtmäßig und geistgemäß gehandhabt werden sollen, die Bildung einer esoterischen Gemeinschaft und eine ausdrückliche Verantwortlichkeit und Verpflichtung innerhalb dieser Gemeinschaft als Vorbedingung dazu gehören, was sich dann in der Priesterweihe zum Ausdruck bringt. Angesichts dieser Tatsachen zu der Behauptung zu kommen, die Sakramente seien heute zur freien Verfügung für ein »laienpriesterliches Handeln«, zeugt schon von einer gehörigen Portion Ignoranz und persönlichem Wollen – kaum eine gute Voraussetzung für »christlich-anthroposophisches Handeln«.

H.W. Schroeder



Taste Zurück zum Inhaltsverzeichnis