Brennpunkte

Das Bundesverfassungsgericht
gestaltet Politik


Für Familien eine
Bresche schlagen



Offenbar hatte das Bundesverfassungsgericht endlich genug von der Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Politiker und macht nun selbst Politik. Das neueste Urteil des Zweiten Senats zum Familienlastenausgleich in der Steuergesetzgebung dokumentiert einen politischen Gestaltungswillen, den die durch Parteiendoktrin gebundenen Parlamentarier schon lange nicht mehr gezeigt haben. Der Spruch der Verfassungsrichter lässt auch die Pläne der neuen Bundesregierung für eine Steuerreform zur Makulatur werden, denn auf den Fiskus kommen zusätzliche Mindereinnahmen von 22,5 Milliarden Mark jährlich zu. Diese sind zu der durch die rot-grüne Steuerreform vorgesehenen Nettoentlastung von 15 Milliarden Mark hinzuzurechnen. Übereinstimmend wurde das Urteil von Rot bis Schwarz begrüßt. Das Echo war so positiv, dass man sich fragt, warum die Politiker, die die Entscheidung so positiv bewerten, nicht schon längst selbst eine entsprechende Gesetzesregelung getroffen haben. Die Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) bejubelte die Entscheidung des BVG ebenso wie CDU/CSU und FDP, welche letztere gar von einer revolutionären Entscheidung sprach.

Die nahezu vorbehaltlose Zustimmung der Politiker lässt vermuten, dass durch sie ein schlechtes Gewissen kompensiert wird. Schließlich erklärte das Hohe Gericht die bisher praktizierte Ungleichbehandlung von Familien gegenüber Alleinerziehenden und kinderlosen Ehepaaren für verfassungswidrig, ebenso wie teilweise die in den Achtzigerjahren gewährten Kinderfreibeträge. Die gegenwärtige staatliche Förderung von Familien wurde vom BVG als völlig unzureichend erklärt. Vom Jahr 2000 an muss der Gesetzgeber einen zusätzlichen Freibetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von mindestens 4000 Mark gewähren, sowie vom Jahr 2002 an einen Extra-Haushaltsfreibetrag von etwa 6000 Mark jährlich. Damit haben Familien mit Kindern einen Anspruch auf zusätzliche Freibeträge von mindestens 10000 Mark im Jahr.

Das Gericht stellte fest, dass Steuerpflichtige mit Kindern steuerlich weniger leistungsfähig sind als Alleinstehende, was ja meistens auch der Wahrheit entspricht. Die Arbeit und die Zeit, die in die Kinder investiert wird, muss nach dem BVG auch dann berücksichtigt werden, wenn die Eltern selbst die Kinder betreuen, also keine fremde Hilfe in Anspruch nehmen. Indirekt wird durch dieses Urteil auch die häusliche Erziehungsarbeit, die ja hauptsächlich Frauenarbeit ist, aufgewertet. Der Staat müsse dafür sorgen, dass die Eltern Wahlfreiheit zwischen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besitzen und nicht gezwungen sind, ihre Kinder aufgrund der Ungerechtigkeit des Steuersystems zu vernachlässigen oder fremder Obhut anzuvertrauen. Das bisherige Einkommensteuergesetz bevorzugte sogar »außereheliche Erziehungsgemeinschaften«, also nicht verheiratete Alleinstehende mit Kindern, gegenüber Familien.

Mit nur einer Gegenstimme verpflichtete der Zweite Senat den Gesetzgeber zu einer schnellen Umsetzung seiner Vorgaben. Wohl auch bedingt durch die leidvolle Erfahrung mit der bisherigen Gleichgültigkeit der Parlamentarier gegenüber höchstrichterlichen Entscheidungen wurden dem Parlament klare Fristen gesetzt und die verfassungsrichterliche Vorstellung von Gerechtigkeit klar umrissen. Wenn der Verfassungsexperte Rüdiger Zuck die Karlsruher Entscheidung als eine Entmündigung des Bonner Parlaments beklagt, dann muss ihm entgegengehalten werden, dass sich dieses Parlament schon längst selbst entmündigt hat bzw. von den Verwaltern der Partitokratie entmündigt worden ist.

Offensichtlich sind es auch die Verfassungsrichter und nicht die Parlamentarier, die die von der Regierung Kohl in Auftrag gegebenen Familien- und Jugendhilfeberichte ernst nehmen. Die Kohl-Regierung hatte diese Berichte, die der christlich-liberalen Koalition ein prekäres Zeugnis ausstellten, vor der Bundestagswahl zurückgehalten. Aus den Berichten geht hervor, dass immer mehr Familien mit Kindern in Deutschland verarmen.

Die angeblich christliche Politik wollte die steuerliche Schlechterstellung der Familien offenbar nicht verhindern. Was in Wahrheit unter ihrer Ägide stattgefunden hat – wie auch schon unter der vorher regierenden sozial-liberalen Regierung –, war eine schleichende Umverteilung nach dem Motto: »Wer hat, dem wird gegeben.« Noch 1961 lagen die Freibeträge für Familien, auf heutige Verhältnisse umgerechnet, bei 13500 Mark im Jahr. Sie schrumpften bis 1999 auf die Hälfte! D.h. während ein Familienvater im Jahr 1961 500 Arbeitsstunden nicht versteuern musste, sind es 1999 nur noch rund 260.

Heribert Prantl sprach in der Süddeutschen Zeitung von einer »strukturellen Rücksichtslosigkeit gegen Familien«, die seit 1961 zugenommen habe. Dem ist nichts hinzuzufügen. Der Finanzierungsbedarf des Staates hat im Lauf der letzten 20 Jahre in die substantiellen Bedürfnisse der Menschen eingegriffen, immer weniger Familien waren imstande, ihre Existenz aus eigener Kraft zu sichern und hingen über kurz oder lang wieder am Tropf der staatlichen Fürsorge, was den erneuten Griff in die Taschen der Erwerbstätigen erforderlich machte. Die Lockerung der Steuerschraube, die die Familien einzwängte, ist eine notwendige und begrüßenswerte Maßnahme auf dem Weg der Hilfe zur Selbsthilfe. Mit ihrem Urteil zum Familienlastenausgleich versuchen die Verfassungsrichter das Ruder herumzureissen. Die Politik soll sich wieder an dem orientieren, was Recht ist und sich auf ihre ureigene Aufgabe besinnen: Die Gleichheit zu schützen, anstatt zu einem Tummelfeld von Lobbyisten zu verkommen.

Auch die neue Regierung unterscheidet sich, was die Fortführung der »strukturellen Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien« anbelangt, kaum von der bisherigen. Zwar wurde durch sie das Kindergeld erhöht, doch wäre die dadurch erzielte Mehreinnahme durch die Einführung zusätzlicher Steuern wohl bald wieder aufgezehrt worden, hätte nicht das Verfassungsgericht den Politikern erklärt, worum sie sich zu kümmern haben. Es ist zu hoffen, dass das Ende Januar erlassene Urteil die im Wahn des Machbaren befangenen Mächtigen zur Besinnung ruft.

Lorenzo Ravagli




Taste Zurück zum Inhaltsverzeichnis