Brennpunkte

Gesundheitsreform:
Briefe gegen den Kahlschlag



Mit der »Gesundheitsreform 2000« droht ein Kahlschlag im Bereich der Arzneimittel der komplementären Therapierichtungen. Unter dem Stichwort »Marktbereinigung« engt die rot-grüne Bundesregierung mit einem neuen Gesetzentwurf die Arzneimittelzulassung massiv ein. Betroffene Verbände rufen jetzt Verbraucher auf, sich mit Briefen und Protesten an Politiker und Verantwortliche im Bund zu wenden. Dass Politik »ein schwieriges Geschäft« ist, weiß man nicht erst seit den vielen kontroversen Debatten um die etwas handgestrickt anmutende Gesundheitsreform der grünen Ministerin Andrea Fischer. Und dass gerade Gesundheitspolitik eines der zentralen Handlungsfelder einer sozialen Gesellschaft im 21. Jahrhundert ist, ist auch kein Geheimnis mehr. Um so wichtiger ist es deshalb, sich genau anzuschauen, was in Fischers Reform »drin steckt«. Für die komplementären Therapierichtungen – Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie – sind es gleich mehrere »Tretminen«.

In der vom Bundestag verabschiedeten Fassung wird die »Gesundheitsreform 2000« voraussichtlich vom CDU-dominierten Bundesrat abgelehnt werden. Weil Gesundheitsministerin Fischer das voraussieht, versucht sie jetzt, aus dem »Gesamtpaket« einzelne Bestimmungen herauszunehmen und daraus ein neues, kleineres Gesetz zu formulieren, dem der Bundesrat nicht zustimmen muss. Ein solches Gesetz, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, enthält wahrscheinlich auch eine sogenannte »Positivliste«, mit der geregelt werden soll, welche Arzneimittel und Therapien bei den Krankenkassen »erstattungsfähig« sind. Darin sehen etwa der Verein für Anthroposophisches Heilwesen (VAH) und der Europäische Verbraucherverband für Naturmedizin (EFNMU) ein erhebliches Risiko, was die Verkehrsfähigkeit der Arzneien komplementärer Therapierichtungen angeht. Eine »Positivliste« könnte zur Diskriminierung der Arznei- und Heilmittel der anthroposophischen Medizin führen.

Peter Meister, Präsident der EFNMU: »Noch bedrohlicher aber ist ein neuer Gesetzentwurf über die »Nachzulassung« unseres Arzneimittelschatzes. Dabei geht es auch um die gesamten »Alt-Arzneimittel«.« Sollte sich Fischer mit ihrem »Entwurf eines zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes« (10. AMG-Novelle, Bundesratsdrucksache 565/99 vom 15. Oktober 1999) durchsetzen, könnten homöopathische Arzneimittel, die nicht nach dem geltenden homöopathischen Teil des Arzneibuches (HAB) hergestellt sind, nicht mehr »nachregistriert« werden. Meister: »Damit haben sie praktisch keine Chance mehr, weiter auf dem Markt zu bleiben.« Der Verbraucher hätte das Nachsehen. Dass das nicht wenige wären, zeigt eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Allensbach, nach der 70 Prozent der Bundesbürger ergänzend zu schulmedizinischen Arzneien auch Naturheilmittel und Arzneien der komplementären Therapierichtungen verlangen.

Felicitas Vogt vom Verein für Anthroposophisches Heilwesen warnt denn auch: »Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist eine Konzeption zur Marktbereinigung.« Wegen der »existenziellen Gefährdung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen« sei jeder Einzelne aufgerufen, »aktiv zu werden«. Dabei sei Eile angebracht: Die 10. AMG-Novelle soll voraussichtlich im Januar 2000 in den Bundestag eingebracht und bis etwa Ende März verabschiedet werden.

In diesem Sinne empfehlen Meister und Vogt, an die Gesundheitsministerin Andrea Fischer, an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Gesundheit Klaus Kirschner, an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von SPD (Peter Struck), Bündnis 90/Die Grünen (Rezzo Schlauch), CDU/CSU (Wolfgang Schäuble), FDP (Wolfgang Gerhard) und an Bundeskanzler Gerhard Schröder (Adresse für alle: Deutscher Bundestag, Platz der Republik, 11011 Berlin) Briefe zu schreiben, in denen die Absender ihrer Sorge über das neue Gesetz zur Arzneimittelnachzulassung als auch über die Positivliste Ausdruck verleihen. Meister: »Wichtig wäre es, wenn viele Menschen die verantwortlichen Politiker in Briefen bitten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Nachzulassungsverfahren durch die 10. AMG-Novelle auf keinen Fall im Sinne einer Marktbereinigung, sondern im Sinne eines sicheren Erhalts des Arzneimittelschatzes der »besonderen Therapierichtungen« durchgeführt wird.« Außerdem sollte man, so Felicitas Vogt, darauf hinweisen, dass der Deutsche Bundestag ja schon im Jahre 1990 eine ähnliche Entschließung gefasst habe. Weitere Informationen gibt es bei der EFNMU unter Telefon
02330-623 329.

Briefaktionen dieser Art, die sich an Politiker richten, können durchaus etwas bewirken. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass durch solche »massenhaften« Impulse Bewusstsein bei jenen politisch Verantwortlichen stimuliert wird, die oft genug in der Abgeschlossenheit eines politischen Handlungssystems den praktischen Erfordernissen der Realität – in diesem Fall den komplementären Therapierichtungen – nicht gerecht werden können. Anders ausgedrückt: Es ist höchste Zeit, dass die »komplementären Satelliten« des Gesundheitssystems dem »Planeten Bundestag« etwas zurück funken. Treibstoff: Porto für eine Mark und zehn Pfennige.

kbh



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