Ein weitgehender Abbau staatlicher Reglementierung hat sich vollzogen. Nach dem Telekommunikationsmarkt wird jetzt der Strommarkt liberalisiert, die Strompreise sinken. Diese Gesamtentwicklung hat jedoch auch nicht zu übersehende Schattenseiten. Bloße Deregulierung ohne verantwortliche Selbstorganisation der Wirtschaft greift zu kurz.
»Deregulierung« ein oft gebrauchtes Schlagwort in unseren Tagen. Gemeint ist der Abbau bürokratischer Reglementierung der Wirtschaft. »Staat raus Private rein« lautet die Devise. Inzwischen haben wir uns an die großen Veränderungen, die dadurch im letzten Jahrzehnt eingetreten sind, bereits so gewöhnt, dass wir sie manchmal kaum noch wahrnehmen. 1990 waren im Zuge der Postreform Postdienst, Postbank und Telekom als Nachfolgeunternehmen der staatlichen Deutschen Bundespost entstanden, 1995 wurden sie als Aktiengesellschaften privatisiert. 1994 war aus der Zusammenlegung von Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn die Deutsche Bahn AG entstanden. Es folgte die Privatisierung der Lufthansa. Dahinter steckt Methode, und diese heißt: New Public Management, eine neue, effizientere Form der staatlichen Verwaltung, bei der »private public partnership« weitgehend an die Stelle der alten Staatswirtschaftsunternehmungen tritt.
Inzwischen hat die Liberalisierung den Strommarkt erreicht. Die großen Stromversorger verlieren Monopolstellungen, Stadtwerke müssen sich dem Wettbewerb mit einer pfiffigen Konkurrenz stellen, die den Kunden mit Werbeerfindungen wie dem gelben Strom einhämmert, dass Elektrizität nicht gleich Elektrizität ist.
Beim Strom ergeben sich für den Kunden jetzt ähnlich spürbare Veränderungen wie bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts: Wo bisher »die« Post alles in einer Hand hatte, von den Leitungen über die Apparate bis zur Abrechnung, tummeln sich jetzt viele Anbieter, bei denen man fester Kunde werden kann, die man aber auch im Call-by-Call-Verfahren per Vorwahl als Vermittler des jeweiligen Telefonats bemühen kann. Diese Gespräche erscheinen dann auf der Hauptrechnung, ein Verfahren, das die Telekom jetzt wieder abschaffen möchte. Sie ist deswegen bei der für die Überleitungsfragen zuständigen Behörde vorstellig geworden, die leicht paradox Regulierungsbehörde heißt.
Markttransparenz?
Die skizzierte Entwicklung ist sicherlich insoweit zu begrüßen, als sie ein Stück notwendiger Entflechtung von Staat und Wirtschaft darstellt, durch das aus hoheitlichen Akten Serviceleistungen werden. Sicher ist es gut, dass Monopole aufgebrochen werden, dass kommunale Energieunternehmen nicht mehr Preise diktieren, sondern sich um den Kunden bemühen müssen. Entsprechend schwieriger wird es auch, mit ihrer Hilfe Versorgungsposten für politisch abgehalfterte Parteifreunde zu beschaffen.
Dennoch bleiben viele Fragen offen. Die bisherige Staatszuständigkeit war damit begründet, dass es sich bei den jeweiligen Feldern der Unternehmenstätigkeit um »Gemeinaufgaben« handelte. Gewiss: Die bisherige Organisationsform des Staatsunternehmens war antiquiert. Aber gerade, weil durch die ganz am »Selbstinteresse« orientierte Organisationsform unseres Wirtschaftslebens gemeinwirtschaftliche Elemente in ihm eine immer geringere Rolle spielen, muss die gegenwärtige Privatisierung auch zu manchen Problemen führen.
Der Vorteil der skizzierten Entwicklungen für den Endverbraucher scheint auf der Hand zu liegen: Telefonieren, Surfen im Internet und jetzt auch der Strom werden zunehmend billiger. Künstliche Überteuerung durch Monopolstellungen wird verhindert. Zugleich hat die Deregulierung aber zu einem für den Verbraucher schier undurchschaubaren Preiswirrwarr geführt. Preispsychologie rangiert vor Information über tatsächliche Preis-Leistungs-Verhältnisse. Kommt, was man beim Strom im Tarif spart, bei den sogenannten Durchleitungskosten wieder hinzu? Man muss schon sehr genau hinschauen, um festzustellen, was Telefonate, Internetsurfen oder Strom wirklich kosten. In welchem Verhältnis steht die Grundgebühr zum Minutentarif, wird die angebrochene Minute oder wird sekundengenau abgerechnet? Ähnlich verwirrend wie im Festnetz ist das Angebot im gewaltig expandierenden Mobilfunknetz.
Da alle Mitbewerber vergleichbare Kosten haben, liegen die tatsächlichen Preisunterschiede weit unter dem, was die Werbung suggerieren will. Profitieren kann eigentlich nur der, der sein eigenes Telefon- oder Surfverhalten genau kennt und gezielt Vorteile (z.B. den günstigeren Tarif in einer bestimmten Zeit) ausnutzt. Und in den Genuss des Billigeren kommt auch nur derjenige, welcher seine teure Zeit in Preisvergleiche investiert.
In der Praxis ist es mit der vielgerühmten Transparenz der Märkte, die den mündigen Konsumenten zur freien Entscheidung befähigen soll, weniger weit her als in der Theorie. Auch auf diese Situation hat der Markt selbst allerdings bereits reagiert: Inzwischen gibt es Apparate, die jeweils die neuesten Tarife laden und beim Wählen den Anruf optimieren durch Auswahl des um die bestimmte Zeit günstigsten Anbieters. Nur ein Automat scheint der Automatik des Marktes gewachsen.
Billige Preise = richtige Preise?
Eine weiterführende Frage ist, ob generell der billigste Preis, den diese Automatik herstellen soll, auch der richtige ist. Wenn die Bahn AG in der Konkurrenz zum Flugzeug Preise senkt, und die niedrigen Preise die Unterhaltung von Nebenstrecken unmöglich machen, dann kann das dazu führen, dass noch mehr Verkehr auf die Straße kommt, mit entsprechenden ökologischen Folgekosten. Die wären im Fahrpreis der Bahn AG natürlich nicht enthalten, bezahlt werden müssten sie trotzdem. Wenn billiger Atomstrom in der Ukraine eingekauft wird, wo die Sicherheitsstandards der AKWs niedrig sind, dann ist diese »Billigkeit« nur solange gegeben, wie man Folgen und Risiken ausblendet. Würden die Strompreise die ökologische Wahrheit sagen, sähe es ganz anders aus um die Konkurrenzfähigkeit von »sanft« produziertem Strom, z.B. aus Solar-Energie. Dass die großen Stromkonzerne gegenwärtig auch in den »grünen« Markt drängen, löst dieses Problem nicht. Und es sind teilweise dieselben Politiker, die gestern noch gefordert haben, Energie zu verteuern, um ökonomische Anreize für Energieeinsparungen zu bieten, die heute über die Verbilligung der Stromtarife jubeln.
Man sollte mit dem Schlagwort von der »Deregulierung« deshalb vorsichtiger umgehen. Entstaatlichung im Sinne des Abbaus bürokratischer Fremdbestimmung ist zu begrüßen. Aber es muss zugleich verhindert werden, dass der Staat dabei seine Fähigkeit noch weiter preisgibt, dem Wirtschaftsleben Grenzen durch das Recht zu setzen. Ob AKWs sein sollen oder nicht, ist kein ökonomisches Problem, sondern eine durch die Rechtsgemeinschaft(en) zu entscheidende Frage des gemeinen Wohls. Ähnliches gilt übrigens auch für die Frage, ob die Läden sonntags geschlossen sein sollen oder nicht: Wie immer man dazu inhaltlich stehen mag, die Entscheidung darüber ist eine Rechtsfrage und keine Frage wirtschaftlicher Sachzwänge.
Ferner ist Deregulierung allein noch keine Antwort auf die Frage nach einer zukunftsfähigen Ökonomie. Zukunftsfähig ist letztlich nur eine Wirtschaft, die die Frage nach dem richtigen Preis löst, der sowohl Produktion wie Verbrauch ermöglicht und der die über das Einzelunternehmen hinaus tatsächlich durch eine bestimmte Produktion entstehenden Kosten widerspiegelt.
Selbstorganisation mehr als Deregulierung
Vor Jahren hat über hierfür zu schaffende Zusammenarbeitsformen im Anschluss an Rudolf Steiner ein Mann gehandelt, der selbst entscheidende berufliche Erfahrungen als Vorstandsmitglied in verschiedenen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft gemacht hatte: Hans Georg Schweppenhäuser (1898 - 1983)1. Gerade die Energieunternehmen erschienen ihm als Prototyp für eine »assoziative Wirtschaft« im Sinne Steiners. Bestimmt doch hier durch die Betätigung der Schalter in den Haushalten der Endverbraucher und sein Bedarf direkt über die Produktion; der Strom fließt erst auf Anforderung des Konsumenten, der mit dem Unternehmen dauerhaft assoziiert ist. Durch eine aktivere Einbeziehung dieses Verbrauchers am runden Tisch der Branchenassoziation könnte daraus, so Schweppenhäuser, ein Modell assoziativen Wirtschaftens erwachsen, wenn zugleich die Elektrizitätsunternehmen genossenschaftlich organisiert würden. »Alle Konsumenten sind durch den Anschluss an das Versorgungsnetz Genossen und Mitverantwortliche des Unternehmens. Sie organisieren sich als Konsumentenvereinigung. Diese schickt ihre Vertreter in die Gremien der Verwaltung, sodass Entscheidungen zwar wie bisher aufgrund von Sach- und Fachkenntnissen und von Branchenerfahrungen getroffen werden, dass dort aber auch die Preisfragen und all den Konsumenten betreffenden Probleme durch Einsicht in die Sach- und Kostenzusammenhänge in gegenseitigem Einvernehmen von Produzenten (Kraftwerken), Stromverteilern und Konsumenten geregelt werden. Ein fortlaufender Informationsfluss wird dann sachliche Urteile ermöglichen und eine Vertrauensbasis schaffen können.«2 Nach diesem Modell könne sich, so Schweppenhäuser, im Zusammenschluss von Produzenten, Handelsträgern und Konsumenten das Wirtschaftseschehen durch ununterbrochene Vertragschließungen über Menge, Preis und Qualität der Produktion vollziehen.
Einstweilen sind wir von einer solchen Wirtschaftsform von Beispielen im Kleinen abgesehen sicher weit entfernt. Militanter denn je werden die Regeln der Konkurrenz radikal durchgesetzt, nicht zuletzt von Brüssel aus man denke z.B. an den Kampf gegen die Preisbindung im Buchhandel. Dabei droht der Grundsatz der vertraglichen Gestaltungsfreiheit der Wirtschaft unter die Räder zu geraten: Denn wer Vertragsfreiheit zugesteht, muss eben auch die Möglichkeit »assoziativer« Gestaltungen offenhalten. Schweppenhäusers Überlegungen erinnern daran, dass die Alternative zur staatlichen Regulierung nicht Anarchie ohne Rücksicht auf Sozialität und Ökologie heißt, sondern letztlich verantwortliche Selbstorganisation der Wirtschaft durch Partnerschaft.
Im Übrigen sollte auch dort zum Rückzug des Staates geblasen werden, wo dessen inhaltliche Regulierungsfunktion mindestens ebenso obsolet geworden ist, wie in der Wirtschaft: im Kulturleben, im Bildungs- und Schulwesen.