Tendenzen

Gesundheitsreform 2000.
Gegen das Diktat der Kassen


Vorschläge einer Ärztin

Die Finanzierung unseres Gesundheitswesens ist unsicher geworden. Es fehlt an Geld, wegen der steigenden Kosten.
Nun soll gespart werden. Die Kassen, die das Versicherungsgeld verwalten, versuchen zunehmend Druck auf die Ärzte auszuüben, indem sie das Honorar in existenzgefährdender Weise reduzieren und Zwang in Bezug auf die Arzneimittelverordnung und die Behandlung der Patienten versuchen auszuüben. Wirtschaftliche Überlegungen drohen das medizinische Interesse zu überlagern. Es ist an der Zeit, sich Gedanken zu machen zu der Frage:

Welchen Einfluss dürfen Krankenkassen auf medizinische Entscheidungen nehmen?
Es geht also um eine grundsätzliche Klärung der Kompetenzen. Geistige Kompetenz und finanzielle Verwaltung sollten getrennt sein. Wofür macht der Arzt seine langjährige Ausbildung, um sich dann von einer Finanzverwaltung vorschreiben zu lassen, wie er sich medizinisch zu entscheiden habe? Es geht also um die Freiheit der medizinischen Entscheidung. Diese muss unabhängig davon sein, wieviel Geld vorhanden ist. Geldfragen müssen auf anderem Wege geklärt werden, aber nicht dadurch, dass ärztliche Kompetenz zugunsten von Finanzverwaltungen unterlaufen wird. An dieser Stelle liegt das Grundproblem bei den derzeitigen Sparmaßnahmen. Eine wirkliche Lösung erfordert, dass finanzielle Fragen losgelöst von medizinischen Fragen bewältigt werden können.

Eine zweite Frage muss ebenfalls geklärt werden:

Wie können Ärzte und Patienten gleichberechtigt behandelt werden?
Das bedeutet, dass allen Beteiligten das Recht zugesprochen werden muss, individuelle Vereinbarungen zwischen Arzt und Patient zu treffen. Der Arzt benötigt Freiheit in medizinischen Fragen. Der Patient braucht die Freiheit der Entscheidung, ob er einer öffentlichen oder einer privaten Versicherung beitritt. Ohne Änderung des Pflichtversicherungswesens werden die Ärzte nicht aus dem Machtdruck der Pflichtkassen herauskommen. Durch eine solche Änderung ließe sich der Streit um die kassenärztliche oder private Abrechnung sinnvoll schlichten.

Mit der Abschaffung der Krankenversicherungspflicht von Arbeitnehmern bei Pflichtkrankenkassen wäre es notwendig, eine staatliche Pflichtversicherung für jeden Staatsbürger einzuführen. Die Pflichtversicherung könnte »Sozialfürsorge« genannt werden. Die Sozialfürsorge hätte die Aufgabe, jedem Bundesbürger, der in wirkliche Not gerät, finanziell zu helfen. Jeder Bundesbürger müsste einen vom Einkommen abhängigen Beitrag in die Sozialfürsorge entrichten, der jedoch umso höher liegen müsste, je weniger private Vorsorge der Betreffende in einer eigenen Krankenversicherung betreibt. (Zum Beispiel: Wenn als unerlässliche private Versicherungsprämie monatlich 500 Mark aufzubringen wären, müsste der Beitrag in die Sozialfürsorge zusätzlich zum allgemeinen Pflichtbeitrag 650 Mark kosten.) Dadurch bestünde für jeden genügend Anreiz, sich nach einer günstigeren privaten Krankenversicherung umzusehen. Schließt er sie aber nicht ab, kostet ihn die Pflichtversicherung umso mehr.

Dieses Verfahren sparte dem Staat viel Arbeit und würde dazu beitragen, dass die Menschen verantwortungsbewusster mit ihrer Gesundheit umgehen.

Die Sozialhilfe in der heutigen Form könnte dann abgeschafft werden, denn an ihre Stelle träte die Sozialfürsorge. Auch die Arbeitslosenversicherung könnte abgeschafft werden und ebenso die Rentenversicherung. Dieses System lässt sich beliebig ausbauen.

Mit der Krankenversicherung kann begonnen werden. Alles, was der Bürger an Vorsorge im Kranken-, Renten-, Einkommens- und Haftungsbereich nicht durch freiwillige Vorsorge abdeckt, das müsste über eine wesentlich teurere Pflichtversicherung geleistet werden.

Denjenigen Bürgern, die keinerlei oder zu wenig Einkommen haben, um damit ihren Lebensunterhalt und ihre freiwilligen Versicherungen sowie die staatliche Pflichtversicherung zu bezahlen, müsste die Pflichtversicherung entsprechende Gelder auszahlen. Im Gegenzuge müssten die Betroffenen Arbeitsleistungen erbringen, deren Gewinn dem Staate zufließt. Auf Sonderregelungen muss hier noch nicht eingegangen werden.

Die Ausführungen mögen verdeutlichen, welche Möglichkeiten es mit sich bringt, wenn man die Krankenversicherung freiwillig lässt, für all diejenigen, die nicht in einer staatlichen Pflicht versichert sein möchten.

Die derzeitige Lösung kann darin bestehen, dass derjenige, der sich nicht privat versichern will, in einer der heute existierenden Pflichtkrankenkassen Mitglied sein muss.

Das dritte Problem drückt die Frage aus:

Wie können Ärzte und Patienten zu einem verantwortungsvollen Wirtschaften gezwungen werden?
Vorab ist es wichtig, sich Gedanken zu machen, wie der Mensch dazu veranlasst werden kann, sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Ein brauchbares Mittel ist es, wenn man möglichst bald die Folgen des eigenen Verhaltens zu spüren bekommt. Wenn ich die Kosten für meine Krankheit aus eigener Tasche bezahle, werde ich mir mehr Gedanken über meine Gesundheit und ihre Erhaltung machen, als wenn ein anonymer Geldgeber die Rechnung bezahlt. Diesem Prinzip entsprechen Krankenversicherungsverträge mit Selbstbehalt. Anreiz dafür, diesen Anteil möglichst hoch anzusetzen, könnte eine steuerliche Regelung sein, durch die die Versicherungsbeiträge und der Selbstbehalt steuerlich absetzbar wären. Die Regelung wäre ein Ansporn, das Verantwortungsbewusstsein für die eigene Gesundheit zu unterstützen, weil dadurch die Versicherungspolicen mit Selbstbehalt – der ja nicht immer in Anspruch genommen wird – steuerlich günstiger wären, als die Policen ohne Selbstbehalt. In einem solchen Versicherungssystem würde Eigenverantwortung mit barer Münze belohnt.
Die Ärzte werden sparsamer und wirtschaftlicher vor allem dadurch handeln, dass sich die Leute freiwillig privat versichern können. Dies hätte zwangsläufig zur Folge, dass die privaten Krankenversicherungen fast alle Versicherungsverträge bekämen. Dann kann sich die Ärzteschaft mit den privaten Krankenversicherungen in entsprechenden Verhandlungen einigen, wieviel Leistungen wieviel Geld bringt. Dadurch, dass die Krankenversicherungen dann endlich in einem gesunden Wettbewerb stehen, werden sich ganz von allein diejenigen Preise durchsetzen, die ein gerechtes Maß an Bezahlung des Versicherungsnehmers an die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsgesellschaft an den Arzt darstellen.
Im jetzigen System ist es so, dass die Pflichtkrankenkassen den Markt beherrschen und keine Konkurrenz haben, zu der die Arbeitnehmer ausweichen könnten. So können jene sich erlauben, den Ärzten zu diktieren. In dem Moment, wo ein allgemeiner Wettbewerb einsetzt, wird den Krankenkassen gar nichts anderes übrig bleiben, als mit den Ärzten offen zu verhandeln. Es müssen sich zwei gleichberechtigte Partner gegenüber stehen, die aufeinander angewiesen sind, die einander jedoch nicht unterdrücken können. Die Ärzte werden sich solidarisch zeigen, ebenso wie die Krankenkassen: Zwei unabhängige, gleich starke Partner treten einander gegenüber, verhandeln miteinander und werden sich einigen. Die Ergebnisse werden solange verhandelt, bis beide Seiten zufrieden sind.

Die Kontrolle der privaten Versicherung über die ärztlichen Honorare wird ganz gewiss viel sorgfältiger sein, als die der Pflichtkassen.

Mit den genannten Maßnahmen wäre es möglich, eine systematische Gesundung des Krankenversicherungswesens zu erlangen. Wie auch andere Beispiele aus der Wirtschaft zeigen, sollte der Staat nur soviel wie nötig in wirtschaftliche Zusammenhänge eingreifen. Warum sollte sich diese Erkenntnis nicht auch im Gesundheitswesen durchsetzen?

Margarete Kresse

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