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- Gemeinsamer Nutzen:
das angestrebte Ergebnis der Handlung, z.B. bei zweckgerichteter Kooperation.
- Gemeinsame Tätigkeit:
die Strukturen, Verabredungen und Prinzipien, die man sich gibt; außerdem: gemeinsam entwickelte Konzepte und gemeinsam vorgenommene Projekte. Man vereinigt sich mit anderen Menschen aus besten Kräften, um etwas zu machen, was ein Einzelner nicht leisten könnte.
- Gemeinsame Zielsetzung:
Das Gemeinsame kann auch eine Tätigkeit sein, die noch gar nicht genau fixiert ist, wenn man sie ergreift. Man wird hier nicht nur etwas gemeinsam tun oder herstellen, sondern voneinander zu lernen versuchen, indem man zusätzlich zu den Taten auch die Beweggründe der anderen einbezieht. Gemeinsam ist hier die Zielsetzung, die im Laufe der Zusammenarbeit entwickelt und konkretisiert wird.
- Gemeinsame Fragestellungen:
Eine der höchsten Formen produktiver Zusammenarbeit dürfte darin bestehen, gemeinsam Fragestellungen zu entwickeln, die über das Nur-Gegebene ebenso hinausführen wie über konkret formulierbare Zielsetzungen. Hier wird das oben formulierte Paradoxon erfahrbare Wirklichkeit: Als gemeinsam stellt sich das heraus, was auf der höchst individuellen Bemühung der Einzelnen und deren Beiträgen beruht.
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